Urlaub mit dem Reisemobil: Regeln und Vorschriften

Urlaub mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen liegt im Trend und verbindet Unabhängigkeit mit häuslichem Komfort. Auch Sie als routinierter Autofahrer möchten sich den Traum vom Urlaub im Wohnmobil oder Wohnwagen erfüllen? Egal ob Sie das Reisemobil kaufen oder mieten möchten, mit der Führung des mobilen Reisedomizils ergeben sich ganz neue Anforderungen, Regeln und Vorschriften.

Das gilt nicht nur für die Teilnahme am Verkehr, sondern auch schon vorher für Anmeldung, Zulassung und Versicherung. Auch die Regelungen fürs Parken sind etwas komplexer. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen deshalb einen groben Überblick verschaffen, welche Vorschriften und Besonderheiten Sie mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen erwarten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weshalb auch eigene Recherchen vor Reiseantritt empfehlenswert sind.

Zulassung

Dieser Absatz ist besonders dann wichtig, wenn Sie sich entschieden haben, ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen zu kaufen. Je nachdem, ob Sie ein neues oder ein gebrauchtes Reisemobil kaufen, muss das Vehikel neu an- bzw. umgemeldet werden. Die Zulassung des Reisemobils erfordert von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen:

Wohnwagen zulassen

Der Wohnwagen wird verkehrsrechtlich nicht als eigenständiges Fahrzeug, sondern als Anhänger geführt. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • TÜV-Bescheinigung (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist) Wenn gebraucht dann auch den Schein
  • Versicherungsbescheinigung (Doppelkarte oder eVB-Nummer)
  • Personalausweis
  • SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
  • Coc Dokumente auch hier
  • Akktuelle Bescheinigung der Gasprüfung

Wir lassen auch als Dienstleistung für den Kunden Fahrzeuge zu. Dann benötigen wir noch eine Vollmacht vom Kunden.

Wohnmobil zulassen

Bei der Wohnmobil-Zulassung benötigen Sie neben den bereits bei der Wohnwagen-Zulassung genannten Unterlagen noch folgende zusätzliche Papiere:

  • EG-Typengenehmigung (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papiere genannt)
  • Abmelde- oder Stillegungsbescheinigung (wenn das Fahrzeug abgemeldet war)

Bei gebrauchten Fahrzeugen benötigen Sie zusätzlich noch das alte Kennzeichen sowie Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung.

Ausgebautes Wohnmobil

Wurde das Wohnmobil ausgebaut bzw. baulich verändert? Dann muss zusätzlich ein Gutachten vom TÜV oder einem anderen amtlich anerkannten Sachverständigen her, damit Ihr Wohnmobil auch als solches anerkannt wird.

Saisonzulassung

Wenn Sie, wie die meisten Reisemobil-Besitzer, nicht das gesamte Jahr mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs sind oder dieses nicht winterfest ist, ist auch die Saisonzulassung eine interessante Option, die Steuern und Versicherungskosten für die nutzungsfreie Zeit spart. Das Reisemobil darf dann allerdings ausschließlich innerhalb der festgelegten Zeit auf die Straße.

Versicherung

Wohnmobil und Wohnwagen angemessen versichern ist ebenfalls ein wichtiges Thema, das unbedingt vor der Teilnahme am Straßenverkehr abgehandelt werden muss, denn ohne Versicherungsschein gibt’s keine Zulassung! Auch hier gibt es ein umfassendes Angebot, wobei manche Versicherungskomponenten mehr und andere weniger Sinn machen. Das sind die wichtigsten Versicherungen für Reisemobile:

Haftpflichtversicherung

Jedes Vehikel, das zugelassen werden soll — auch Wohnwagen! — muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Das ist bei Reisemobilen ebenso Vorschrift wie bei gewöhnlichen PKW. Bei Wohnwagen gibt es hier eine Besonderheit: Kommt es tatsächlich mal zum Schadensfall, läuft die Abwicklung sowohl über die Versicherung des Anhängers als auch über die des Zugfahrzeugs.

Auch der feststehende Wohnwagen benötigt, wenn er zugelassen ist, mindestens eine Haftpflichtversicherung. Ist er nicht angemeldet und nicht versichert, darf er nicht bewegt werden… nicht einmal einen Meter! Ob feststehend oder nicht, eine weitere Versicherung ist ratsam: die Kaskoversicherung.

Kaskoversicherung

Ob Voll- oder Teilkasko sinnvoller ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Eine Teilkasko-Versicherung lohnt sich aber für Wohnmobil oder -wagen vor allem deshalb schon, weil Reisemobile der Witterung meist länger ausgesetzt sind als PKWs. Auch ist beispielsweise das Austauschen von Scheiben bei Wohnmobil und Co. deutlich teurer als beim PKW. Hagelschäden sind mit die häufigsten Schadensfälle am Reisemobil und ein Teilkasko deckt immerhin Diebstahl, Glasbruch, Brand, Explosion, Kurzschluss-Schäden, Elementarschäden und Schäden durch Tiere (Marder, Kollisionen z. B. mit Waldtieren) ab.

Zur inbegriffenen Diebstahlversicherung sei allerdings gesagt, dass hierbei nur das gesamte Konstrukt oder festverbaute Teile, etwa ein Fahrradträger, nicht aber die Fahrräder darauf eingeschlossen sind. Hierfür wäre ein Zusatz wie etwa die Inhaltsversicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen denkbar, die lose Teile versichert.

Versicherung ist nicht gleich Sorgenfreiheit: Konditionen beachten!

Da das Angebot der Versicherungen besonders bei den Wohnmobil- und Wohnwagen-Versicherungen stark variiert und Haftung in der Regel nur bis zu einem bestimmten Betrag stattfindet, ist ein Blick ins Kleingedruckte unbedingt empfehlenswert. Besonders zu beachten sind hier neben den Deckungssummen auch die Selbstbeteiligungen. Je niedriger der Beitrag, desto höher meist die Selbstbeteiligung. Sturm- und Hagelschäden werden dabei oft noch einmal anders als andere Schadensfälle behandelt. Achten Sie auch auf Länderbeschränkungen und den zulässigen Fahrerkreis.

Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen

Zulassung und Versicherung sind erledigt, nun geht es endlich auf die Straße – theoretisch zumindest. Praktisch gibt es noch einige weitere Punkte, die Sie unbedingt vor Antritt der Fahrt klären und wissen sollten, um mit dem Reisemobil im wahrsten Sinne nicht anzuecken.

Fahrerlaubnis

Die benötigte Fahrerlaubnis variiert nach Fahrzeug und Gesamtgewicht. Für einen Wohnwagen, der kein Fahrzeug, sondern ein Anhänger ist, wird zunächst einmal ein Führerschein der Klasse B (vor 1999: Klasse 3) benötigt. PKW und Wohnwagen bilden zusammen ein Gespann. Mit Klasse B allein können Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGg) unter 3,5 t oder anders gesagt ein PKW (bis 2,8 t) mit einem Anhänger bis maximal 750 kg zGg geführt werden. Übersteigt der Anhänger dieses Gewicht, muss die Fahrerlaubnis B96 her. Mit ihr darf ein Gespann mit 3,5 bis 4,25 zGg geführt werden. Mit der Fahrerlaubnis BE dürfen schließlich maximal 7 t befördert werden (PKW mit Anhänger zwischen 750 kg und 3,5 t).

Bei den Wohnmobilen ist es etwas einfacher: Inhaber der Klasse-B-Fahrerlaubnis dürfen Wohnmobile unter 3,5 t zGg führen. Überschreitet das zulässige Gesamtgewicht des Reisemobils diesen Wert, muss die Klasse C her. Richtig abenteuerlich wird es hier dann, wenn Sie am Wohnmobil noch zusätzlich einen Anhänger mitführen wollen. Mit der Fahrerlaubnis C1E etwa dürfen Sie ein Fahrzeug bis 7,5 Tonnen fahren und einen Anhänger über 3,5 t zGg dabei mitführen – insgesamt jedoch maximal 12 t. Entsprechend strenge Auflagen sind dabei natürlich mit an der Tagesordnung.

Höchstgeschwindigkeiten

Führer eines Wohnmobils oder Wohnwagen-Gespanns können es meist kaum erwarten, endlich aufs Gaspedal zu drücken und dem Urlaub entgegenzurollen. Doch Vorsicht, Wohnmobil und Wohnwagen unterliegen strengen Höchstgeschwindigkeiten.

Im Ort gilt in jedem Fall ein Tempolimit von 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn hängt es wieder von Fahrzeugart und Gewicht ab.

Bei den Wohnmobil-Gespannen ist es recht einfach. Außerorts und auf Autobahn und Kraftfahrstraßen gilt grundsätzlich Tempo 80 – es sei denn, Ihr Wohnwagen erhält die Zulassung zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (bei den meisten modernen Gespannen gegeben). In diesem Fall muss der Wohnwagen aber auch mit einer Tempo-100-Plakette gekennzeichnet werden.

Wohnmobile bis 3,5 t zGg dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften auf maximal 100 km/h beschleunigen, auf Autobahnen und Kraftstraßen dann aber frei wählen (Handhabung wie PKW) sofern keine ausdrückliche Beschränkung zugrunde liegt. Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t zGg werden außerorts auf 80 km/h und auf der Autobahn auf 100 km/h begrenzt, während für die Riesen unter den Wohnmobilen mit 7,5 t und mehr außerorts nur noch 60 km/h und auf der Autobahn maximal 80 km/h erlaubt sind.

Mindestabstand

Mit der Größe des Fahrzeugs erhöht sich natürlich auch der Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen. Besonders bei höheren Geschwindigkeiten verlängert sich mit dem erhöhten Gewicht schließlich auch der Bremsweg immens. Die StVO sieht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t deshalb einen Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug vor, wenn die Geschwindigkeit 50 km/h überschreitet.

Verkehrsschilder

Auch die Geltung der Verkehrsschilder für das eigene Fahrzeug verschiebt sich bei der Führung der großen Wohnmobile. So werden für die Straßennutzung mit Wohnmobilen über 3,5 t beispielsweise auch die LKW-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t) und 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t) relevant. Bevor Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann auf große Tour gehen, sollten Sie sich daher unbedingt noch einmal mit den für Ihr Fahrzeug relevanten Schildern auseinandersetzen.

Gurtpflicht im Wohnmobil

Da sich im Wohnwagen während der Fahrt keine Personen aufhalten dürfen, entfällt die Gurtpflicht im Wohnwagen selbst — nicht jedoch im Zugfahrzeug, in dem sich alle Mitreisenden zu befinden haben.

Für Wohnmobile hingegen gilt auf allen Sitzen und für alle Fahrzeuginsassen Anschnallpflicht, wobei Kinder zusätzlich durch ein Rückhaltesystem bzw. Kindersitz zu sichern sind. Ansonsten verhält es sich ähnlich wie im Reisebus: Die Beckengurte, die in den meisten Wohnmobilen über 2,5 t für die Personensicherung vorgesehen sind, sind anzulegen. Herumlaufen oder gar im Bett liegen und schlafen ist während der Fahrt ausdrücklich untersagt.

Übrigens: Auch wenn Bello mit auf die Reise geht, ist er (wenn auch vom Gesetz als Ladung betrachtet) so zu sichern, dass er bei Vollbremsung oder Ausweichbewegungen nicht geschleudert wird.

Verkehrsschilder

Auch die Geltung der Verkehrsschilder für das eigene Fahrzeug verschiebt sich bei der Führung der großen Wohnmobile. So werden für die Straßennutzung mit Wohnmobilen über 3,5 t beispielsweise auch die LKW-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t) und 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t) relevant. Bevor Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann auf große Tour gehen, sollten Sie sich daher unbedingt noch einmal mit den für Ihr Fahrzeug relevanten Schildern auseinandersetzen.

Beladung: zulässiges Gesamtgewicht beachten!

Welches Maximalgewicht ein Wohnmobil oder Wohnwagen insgesamt aufweisen darf, sagt das zulässige Gesamtgewicht aus. Gehen wir einmal von 3,5 t aus.

Was hierbei leider häufig missverstanden wird: Das zulässige Gesamtgewicht beinhaltet nicht nur das Fahrzeug/Gespann inklusive materieller Ladung (Gepäck, Camping- und Sportausrüstung, Küchenutensilien und Vorräte etc.), sondern auch die Personen, die darin reisen. Das heißt, mit allem, was Sie auf die Reise mitnehmen, inklusive Ihnen und allen weiteren Personen als Reisenden darf das Fahrzeug zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen.

Wird das zGg nicht eingehalten und das Wohnmobil bzw. das Gespann überladen, drohen Bußgelder bis 235 € sowie Punkte in Flensburg (ab 20 % Überladung). Geraten Sie überladen in eine Kontrolle, kann es durchaus sein, dass Sie die Reise nicht fortsetzen dürfen. Wenn Sie unsicher sind, wie viel Sie gesetzlich zuladen dürfen oder wie viel Ihr Reisemobil noch verträgt, gehen wir Ihnen gern zur Hand und wiegen Ihr Reisemobil unkompliziert, schnell und kostenlos in unserer Werkstatt.

Parken, Halten & Übernachten

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte fit und wachsam sein. Das gilt insbesondere dann, wenn es um ein Wohnwagen-Gespann oder Wohnmobil geht. Auch beim Parken ergeben sich jedoch neue Anforderungen und Vorschriften, die Sie kennen sollten.

An der Straße parken und übernachten

Grundsätzlich gilt: Das Parken oder Halten mit Wohnwagen oder Wohnmobil ist überall dort erlaubt, wo es mit “normalen” Fahrzeugen auch erlaubt ist und für Wohnwagen bzw. Wohnmobile nicht ausdrücklich verboten wurde. Sie dürfen Ihr Reisemobil also am Straßenrand parken, um sich für die Weiterreise auszuruhen. Wichtig zu beachten ist hierbei allerdings, dass dieser Zeitrahmen auf 10 Stunden begrenzt und wirklich nur das Ausruhen erlaubt ist. Kampieren (also mit Campingmöbel und Grill am Straßenrand breitmachen) ist wiederum verboten. Auch wird vorausgesetzt, dass der Straßenverkehr durch Ihre Anwesenheit nicht beeinträchtigt wird.

Wohnwagen, die schwerer als 3,5 t sind und teilweise oder ganz auf der Fahrbahn parken, müssen innerhalb einer Ortschaft übrigens außen mit eigener Lichtquelle beleuchtet werden. Alternativ können auch die seitlichen Begrenzungen des Wohnwagens mit Parkwarntafeln gekennzeichnet werden.

Parken auf dem Gehweg

Hier kommt es auf das zulässige Gesamtgewicht Ihres Reisemobils an. Das Parken auf dem Gehweg mit zwei Rädern ist für PKW bis 2,8 t erlaubt. Kleinere Campingbusse erfüllen diese Vorgabe meist noch, der Großteil der Wohnmobile jedoch nicht. Gespanne werden getrennt bewertet.

Autobahn-Parkplätze richtig nutzen

Besonders Wohnwagen-Gespanne haben es etwas schwer beim Parken, wenn nur PKW- und LKW-Parkplätze ausgeschildert sind. PKW-Parkplätze sind in den meisten Fällen zu kurz. Das LKW-Symbol erlaubt das Parken für Fahrzeuge und Gespanne mit über 3,5 t zGg, wobei das Zugfahrzeug aber kein PKW sein darf. Die LKW-Parkplätze sollten Sie deshalb möglichst meiden. Auch auf den ausgeschilderten Wohnmobilparkplätzen darf nicht geparkt werden, wenn es nicht ausdrücklich per Zusatzschild genehmigt wird. Die sicherste Möglichkeit ist entweder das Abkoppeln des Wohnwagens, sodass Auto und Wohnwagen auf zwei Parkplätzen nebeneinander stehen.

Auch Fahrer eines Wohnwagen-Gespanns sollten offenen Auges unterwegs sein. Geparkt werden darf damit nämlich nicht auf den PKW-Parkplätzen. Lediglich die kleineren Campingbusse bis 2,8 t könnten hier noch Platz finden. Auf den LKW-Parkplätzen darf gleichzeitig aber auch nicht geparkt werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3,5 t unterschreitet.

Am einfachsten ist es für Wohnwagen- und Wohnmobil-Urlauber, stattdessen einen Autohof oder Ähnliches aufzusuchen. Mit Handy-Apps lassen sich diese ganz einfach finden, meist sind sie zudem aber auch sehr gut ausgeschildert.

Parkplatznutzung vor dem Supermarkt

Auch die Supermärkte stellen Wohnmobil-Fahrer und Besitzer von Wohnwagen-Gespannen des Öfteren auf die Probe. Häufig steht hier "nur PKW", was bedeutet, dass streng genommen wieder nur Fahrzeuge bis 2,8 t parken dürften. Die meisten Märkte erlauben jedoch das Parken mit dem Freizeitvehikel für den Einkauf. Unerwünscht ist lediglich das Verbringen der Nacht auf den hauseigenen Parkplätzen. Diese Duldung ist jedoch keineswegs überall gegeben, weshalb im Zweifelsfall nachfragen oder außerhalb des Parkgeländes parken empfehlenswert ist.

Tanken

Das Erste, was beim Besuch der Tanke von Wohnmobil-Fahrern unbedingt beachtet werden sollte: Gaskühlschrank oder Gasheizung, sofern Sie solche besitzen, müssen beim Stop an der Tankstelle unbedingt abgeschaltet werden!

An zweiter Stelle sollte unbedingt nach eventuellen Höhenbegrenzungen Ausschau gehalten werden. Kleinere Campingbusse können meist noch problemlos an den PKW-Zapfsäulen tanken, während sich für die größeren Wohnmobil-Modelle mit über 3,5 t zGg eher die LKW-Zapfsäule anbietet. Der Vorteil ist hierbei, dass das Tanken deutlich schneller geht und die Abfahrt aufgrund des größeren Wendekreises weniger verwinkelt auf die Straße zurückführt, was gerade Fahrern der größeren Wohnmobil-Modelle das Leben erleichtert.

Abfallentsorgung

Ein weiteres wichtiges Thema für Wohnmobil- und Wohnwagen-Urlauber ist die Abfallentsorgung, wobei es hier nicht nur um Müll, sondern auch Grauwasser und Toilettenkassette geht. Die Entsorgung dieser Abfallprodukte erfolgt in der Regel in Eigenregie und ist an strenge Konditionen gebunden. Es darf keineswegs überall auf eigene Faust entsorgt werden, um das Grundwasser nicht zu belasten.

Sind Grauwasser- und Toilettentank voll, ist es an der Zeit, diese zu leeren, andernfalls drohen unangenehme Gerüche, das Überlaufen in den Wohnraum sowie Schwierigkeiten bei der Frischwasserversorgung, denn das verbrauchte Frischwasser läuft direkt in den Grauwassertank. Zum Entleeren der Abfalltanks und Auffüllen des Frischwassertanks finden Sie sogenannte Ver- und Entsorgungsstationen an vielen Stellplätzen. Die Entsorgung findet hier meist kostenlos statt, die Versorgung mit Frischwasser kostet hingegen (durchschnittlich 1 € pro Liter Frischwasser). Achten Sie dabei auf saubere Schläuche und reinigen Sie diese notfalls zügig selbst, bevor Sie Trinkwasser auftanken.

Auch der Hausmüll darf nicht einfach in die Landschaft befördert werden. Er sollte ordnungsgemäß im Wohnmobil (möglichst getrennt) gesammelt werden. Die Entsorgung des Hausmülls kann dann beispielsweise in dafür vorgesehene Container an Campingplätzen oder oft auch an Entsorgungsstellen stattfinden.

Fazit

Der Urlaub mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen ist ein geniales Abenteuer für Paare, Familien oder Freundesgruppen. Während Sie mit einer Gesamtmasse von unter 3,5 t relativ entspannt in den Urlaub fahren können, gibt es bei den größeren Fahrzeugen einiges zu wissen und zu beachten. In beiden Fällen gilt jedoch: Kennt man sich mit den Vorschriften für diese Fahrzeuge nicht aus, kann das Abenteuer schnell an Zauber einbüßen — oder ganz vorbei sein. Die hier aufgeführten Regeln und Vorschriften gelten vornehmlich für Deutschland. Möchten Sie Urlaub in einem anderen Land machen, informieren Sie sich bitte vorab umfassend und stellen Sie sicher, dass Sie und Ihr Fahrzeug auch die dortigen Regeln und Vorschriften einhalten.